Balkonkraftwerke anmelden: Welche Kosten sind zu erwarten?
Die überschaubaren Kosten machen es für viele Balkonbesitzer ausgesprochen attraktiv, Balkonkraftwerke anzumelden: Für die Anmeldung beim Marktstammdatenregister fallen keine zusätzlichen Kosten an. Es ist jedoch möglich, dass Dein Stromzähler ausgetauscht werden muss, sofern es sich um einen Ferraris-Zähler handelt.
Ein solcher verfügt über eine Drehscheibe und ist für die Netzeinspeisung nicht geeignet. Auch wenn du deinen Solarstrom ausschließlich selbst verbrauchen möchtest, kann ein Stromfluss ins Netz nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund dessen benötigst Du einen digitalen Stromzähler, der den Stromfluss bidirektional erfassen kann. Einige elektronischen Modelle sind zusätzlich mit einer Rücklaufsperre ausgerüstet. So musst Du zwar für das Balkonkraftwerke anmelden keine Kosten kalkulieren. Unter Umständen benötigst Du jedoch eine Zusatzinvestition für den Betrieb der neuen Messeinrichtung in Höhe von jährlich 7 bis 12 Euro mehr als bei einer analogen Messeinheit. Der digitale Zähler selbst darf Dir vom Messstellenbetreiber nicht in Rechnung gestellt werden.
Wer muss bei einer Mietwohnung Balkonkraftwerke anmelden?
Du wohnst zur Miete und möchtest Deinen eigenen Sonnenstrom produzieren? Ob Dein Vermieter einer solchen Installation zustimmen muss, orientiert sich am Installationsort der Solarmodule (Stichwort: bauliche Veränderung). Wir empfehlen Dir, die Genehmigung des Vermieters zum Balkonkraftwerk anmelden schriftlich einzuholen.
Möchtest Du fristgerecht Deine Balkonkraftwerke anmelden, so ist dies bei kleinen Anlagen mit einer Maximalleistung von 800 Watt durch Dich selbst möglich. Kümmert sich der Vermieter um die Anschaffung eines Balkonkraftwerks, wird in aller Regel er als Eigentümer die Balkonkraftwerke auch selbst anmelden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine offene Vermieter- bzw. Mieterkommunikation, damit es während des laufenden Betriebs der Balkonkraftwerke keinen Ärger gibt.
Balkonkraftwerke anmelden: Ist es möglich, sie als Insellösung zu betreiben?
Balkonkraftwerke als Insellage zu betreiben, schließt sich gegenseitig aus. Ein Balkonkraftwerk setzt immer einen Anschluss an das kommunale Stromnetz voraus. Anders gestaltet sich dies bei einer Inselsolaranlage: Eine solche arbeitet autark und vom öffentlichen Netzbetrieb losgelöst.
Während man beim Marktstammdatenregister ein Balkonkraftwerk anmelden muss, bleibt die Registrierung einer Inselsolaranlage obsolet. Aus der erstgenannten Regelung ergibt sich, dass die grundlegende Möglichkeit einer Einspeisung auch dann ein Thema sein wird, wenn Du felsenfest davon überzeugt ist, Deinen Solarstrom ausschließlich selbst zu nutzen.
Balkonkraftwerke nicht anmelden: Welche Strafen drohen?
Möchtest Du Deine Balkonkraftwerke nicht anmelden, solltest Du Dir ins Bewusstsein rufen, dass dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Die Bußgelder, die damit einher gehen, können mit bis zu 50.000 Euro extrem hoch ausfallen. Dem liegt § 95 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) zugrunde.
Solltest Du dich für ein Balkonkraftwerk entscheiden, empfehlen wir Dir, es gleich anzumelden. Bei Solarplatten24 findest Du nicht nur die passenden Solarmodule, sondern auch fachkompetente Beratung zur Anmeldung Deines Balkonkraftwerks. Kontaktiere uns jetzt!